Allgemeine Geschäftsbedingungen EcoToiletten GmbH
Hier können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Vermietungs- und Kaufgeschäft mit EcoToiletten nachlesen. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie uns gerne unter [email protected] kontaktieren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermiet- und Servicegeschäfte der EcoToiletten GmbH (nachfolgend EcoToiletten genannt) im Besonderen der Vermietung von Komposttoiletten mit dem Namen EcoToiletten.
1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietgegenstände von EcoToiletten insbesondere für die mobilen Komposttoiletten, Fäkalienbehälter, Pissoirs und Zubehör (Handwaschbecken, Streumaterial, Toilettenpapier, Müllbehälter, etc.), sowie für sämtliche von EcoToiletten angebotenen Serviceleistungen. Sie gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Verwendet der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind diese nur insoweit wirksam, als sie diesen AGB nicht widersprechen oder durch EcoToiletten schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn er ihnen zunächst widersprochen hat, durch Annahme der Leistungen an.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass Ihnen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.2 Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in der Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2.3 Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Angebote, Vertragsinhalt, geschuldeter Mietgegenstand
3.1 Die Angebote von EcoToiletten sind unverbindlich. Angaben über den Mietgegenstand, beispielsweise in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sowie über technische Leistungen, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit sind ungefähre Angaben. Sie werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch EcoToiletten Vertragsbestandteil.
3.2 EcoToiletten behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen als des angebotenen Mietgegenstandes vor, falls der andere Mietgegenstand für den durch den Kunden beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet und dem Kunden zumutbar ist.
3.3 Eine Haftung von EcoToiletten kommt nur in Betracht, wenn der vom Kunden beabsichtigte Verwendungszweck nicht erreichbar oder die Tauglichkeit des Mietgegenstandes zur konkreten Nutzung beeinträchtigt ist
4. Mietgegenstand
4.1 Der Kunde verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des abgeschlossenen Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln sowie ihm bekannt gemachte Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen auszuführen.
4.3 EcoToiletten ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu sichern. Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Mietgegenstandes trägt der Kunde. Im Falle des Eintretens eines dieser Ereignisse hat der Kunde EcoToiletten unverzüglich und auch dann zu unterrichten, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat.
4.5 Der Mietgegenstand ist an dem zwischen dem Kunden und EcoToiletten vereinbarten Standort aufzustellen. Der Kunde haftet für die Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des Standorts. Im Falle der Toilettenvermietung bedarf die Verbringung des Mietgegenstandes an einen neuen Einsatzort der Zustimmung von EcoToiletten. Der neue Standort ist mitzuteilen.
4.6 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.
4.7 Sollten Dritte den Mietgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, EcoToiletten durch Einschreiben/Rückschein innerhalb von spätestens 3 Tagen zu benachrichtigen, vorab den oder die Dritten auf das Eigentum von EcoToiletten schriftlich hinzuweisen und diesen Hinweis EcoToiletten innerhalb gleicher Frist zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, EcoToiletten sämtliche Kosten zur Wiedererlangung zu ersetzen und auf Verlangen für die Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu zahlen.
4.8 Im Falle der Toilettenvermietung wird der Entsorgungsservice individuell vereinbart, wobei der Zeitpunkt der Leistung von EcoToiletten festgelegt wird. Der Kunde ist verpflichtet, einen Zugang für die Anlieferung mit einem Transporter zu gewährleisten, wobei die Bedingungen dafür vorab individuell geklärt werden. Ist der Zugang nicht sichergestellt, gilt die Leistung seitens EcoToiletten als erbracht. Beanstandungen der Serviceleistung sind unverzüglich anzuzeigen.
4.9 Der Kunde trägt nach individueller vertraglicher Vereinbarung die Kosten für den Transport und Ladung des Mietgegenstandes als auch für den Entsorgungsservice.
5. An- und Rücklieferung
5.1 Sofern der Kunde die An- und/oder Rücklieferung des Mietgegenstands selbst vornimmt, ist er für die fachmännische Ausführung verantwortlich und er haftet EcoToiletten für den von ihm zu vertretenden Verlust oder die Beschädigung des Mietgegenstands bei der An- und/oder Rücklieferung. Bei fehlender Bekanntgabe des Lieferortes durch den Kunden gerät der Kunde mit Meldung der Versandbereitschaft durch EcoToiletten in Annahmeverzug, es sei denn, der Kunde holt den Mietgegenstand rechtzeitig zum vereinbarten Mietbeginn selbst ab.
EcoToiletten haftet nicht für verspätete Anlieferung oder Abholung der Gegenstände durch ein von dem Kunden beauftragtes Transportunternehmen. Ist das Transportunternehmen durch EcoToiletten beauftragt, haftet EcoToiletten für eine verspätete Anlieferung oder Abholung der Gegenstände.
5.2 Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde für ordnungsgemäßes und fachmännisches Abladen bei Anlieferung zu sorgen. Anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn die Ab- und Aufladung durch oder im Auftrag von EcoToiletten vorgenommen worden ist.
6. Reinigungsservice und sonstige Dienstleistungen
Gegenstand der von EcoToiletten geschuldeten Leistungen ist im Zweifel das in der Auftragsbestätigung enthaltene Leistungsverzeichnis von EcoToiletten. Über das Leistungsverzeichnis hinaus gehende (auch aus fachlichem Ermessen notwendige) Dienstleistungen werden gesondert berechnet. Die Gestellung von notwendigen Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln erfolgt durch EcoToiletten.
Versorgungsanschlüsse (Strom etc.), geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten für Mitarbeiter sowie Lagermöglichkeiten für Geräte werden seitens des Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt, falls dies von Nöten seien sollte.
7. Rügepflicht und Mängelhaftung
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen und ggf. sofort zu rügen. Mit beanstandungsfreier Empfangsannahme erkennt der Kunde den Mietgegenstand als mangelfrei und betriebsbereit an.
7.2 Während der Mietzeit auftretende Mängel sind EcoToiletten unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Kunde zu vertreten hat, werden auf seine Kosten beseitigt. Ein Mietminderungsrecht steht dem Kunden hinsichtlich der letztgenannten Mängel nicht zu.
7.3. Der Kunde kann durch folgende Fehlleistungen von EcoToiletten einen Anspruch auf Rückzahlung stellen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen, mindestens 14 Kalendertage nach Ende des Mietzeitraumes:
7.4 Über Mietminderungsansprüche bei von EcoToiletten anerkannten Mängeln hinaus und soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Insbesondere haftet EcoToiletten nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, die durch Mängel des Mietgegenstandes verursacht werden.
8. Haftungsbegrenzungen
8.1 EcoToiletten haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von EcoToiletten oder derjenigen des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EcoToiletten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet EcoToiletten nur nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von EcoToiletten ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
8.2 Die Haftung durch den Mietgegenstand verursachter Schäden an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i.S.d. Ziff. 8 Abs.1 Satz 2 gehaftet wird.
8.3 Die Regelungen von Ziff. 8 Abs. 1 und Abs. 2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
8.4 Jegliche sonstige Haftung von EcoToiletten ist ausgeschlossen.
8.5 Soweit es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen handelt, ist dieser verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern, und EcoToiletten den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.
9. Dauer des Mietverhältnisses/Kündigung/Abholungs-Avisierung
9.1 Die Mietzeit beginnt zu dem vereinbarten Datum; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern der Mietgegenstand durch Umstände, die EcoToiletten zu vertreten hat, zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird.
9.2 Die Mietzeit endet mit dem vereinbarten Termin. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, beträgt die Kündigungsfrist im Falle der Vermietung von mobilen Komposttoiletten 2 Wochen.
9.3 Im Falle der Inanspruchnahme des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit oder für den Fall, dass EcoToiletten die Abholung des Mietgegenstands wegen dem Kunden zurechenbaren Verschuldens nicht möglich ist, besteht der Anspruch auf Mietzinszahlung fort.
10. Rückgabe des Mietgegenstandes, Gefahrtragung
10.1 Die vorzeitige Rückgabe von Mietgegenständen befreit den Kunden nicht von den vertraglichen Pflichten.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichen etwaigen Zubehörs fristgemäß, in ordnungsmäßigem Zustand und gesäubert zurückzugeben. Im Falle der Toilettenvermietung ist die Rückgabe im benutzten Zustande gestattet. Etwaige vom Kunden in den Mietgegenstand eingebrachte Gegenstände hat der Kunde vor Rückgabe zu entfernen, anderenfalls ist EcoToiletten berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
10.3 Werden bei der Rückgabe von dem Kunden zu vertretende Schäden oder die Wartungsbedürftigkeit des Mietgegenstandes festgestellt, ist der Kunde verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen.
10.4 Sofern EcoToiletten die Abholung des Mietgegenstandes bei dem Kunden schuldet, erfolgt diese binnen 14 Tagen nach Vertragsbeendigung.
10.5 Der Nachweis ordnungsgemäßer Rückgabe obliegt dem Kunden, soweit nicht EcoToiletten die Abholung schuldet.
11. Mietzins/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung etc.
11.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
11.2 Im Falle der Toilettenvermietung erfolgt die Abrechnung in der Regel zweiwöchentlich vorschüssig. Dabei zählt jede begonnene Woche als volle Woche. Die Ausnahme bilden hier Sonderregelungen auf Angebot und Rechnung.
11.3 Die Aufrechnung von Entgelten ist ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Zurückbehaltung von Entgelten ist ausgeschlossen, soweit das Zurückbehaltungsrecht nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist stehen EcoToiletten ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, falls es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen handelt, und von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, falls es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.
11.5 Ist der Kunde mehr als 14 Tage im Verzug, hat EcoToiletten das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
11.6 Für jede Mahnung wird eine Verwaltungsgebühr von € 5,-- vereinbart. Der Kunde ist berechtigt, geringere Verwaltungskosten für die Mahnung nachzuweisen.
11.7 Auf eine bestehende Bonusvereinbarung wird hingewiesen.
12. Sicherungsrechte des Vermieters, Forderungsabtretungen
Der Kunde tritt mit Unterzeichnung des Mietvertrages sicherungshalber in Höhe der gegenwärtigen und künftigen Forderungen von EcoToiletten sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen und Leistungsansprüche gegen seinen Versicherer (soweit dies nach den Bedingungen seines Versicherers zulässig ist) sowie sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen seine Auftraggeber hinsichtlich derjenigen Leistungen des Kunden ab, zu deren Erbringung der Mietgegenstand eingesetzt wird. EcoToiletten nimmt die Abtretung an und verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die Forderungsabtretung gegenüber dem oder den Drittschuldner/n so lange nicht offenzulegen, wie der Kunde sich nicht in Verzug befindet oder das Mietverhältnis nicht aus wichtigem Grund gekündigt ist.
13. Kündigung aus wichtigem Grund durch die Vertragsparteien
13.1 Beide Vertragsparteien sind zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grunde berechtigt, falls die jeweils andere Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen so erheblich verletzt, dass der jeweils anderen Partei die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
13.2 Ein wichtiger Kündigungsgrund für EcoToiletten liegt insbesondere vor, wenn
14. Eigentumsvorbehalt
Wird der Mietgegenstand während oder im Anschluss an die Mietzeit vom Kunden käuflich erworben, so bleibt der Mietgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Kaufpreisforderungen einschließlich aller in einem engen Zusammenhang mit den Kaufpreisforderungen stehenden Forderungen von EcoToiletten Eigentum. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, bleibt der Mietgegenstand darüber hinaus solange im Eigentum von EcoToiletten, bis sämtliche weiteren Miet- und sonstigen Forderungen von EcoToiletten aus der Geschäftsbeziehung mit diesem Kunden vollständig erfüllt sind. Auf Verlangen des Kunden wird EcoToiletten die Sicherheiten insoweit freigeben, als der Wert der Sicherheiten (gemessen am kurzfristigen freihändigen Verkauf) die Forderungen von EcoToiletten nachhaltig um mehr als 15 % übersteigt.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1 Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit es sich bei der ganz- oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Regelung um eine Individualvereinbarung handelt, soll diese durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen im Rahmen des rechtlich Zulässigen möglichst nahe kommt. Im Übrigen gilt § 306 BGB.
15.3 Als Privatperson sind Sie ab 01.08.2004 dazu verpflichtet, diese Rechnung und den Zahlungsbeleg (Kontoauszug) 2 Jahre aufzubewahren.
16. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Daten über seine Person und über das Vertragsverhältnis maßgebliche Umstände bei EcoToiletten gespeichert, geändert und/oder gelöscht und erforderlichenfalls, soweit nicht anders offenkundig die Interessen des Kunden verletzt werden, an Dritte zur ordnungsgemäßen Bearbeitung übermittelt werden (Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz).
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit die Vertragsparteien Kaufleute sind – der Sitz von EcoToiletten. EcoToiletten ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermiet- und Servicegeschäfte der EcoToiletten GmbH (nachfolgend EcoToiletten genannt) im Besonderen der Vermietung von Komposttoiletten mit dem Namen EcoToiletten.
1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietgegenstände von EcoToiletten insbesondere für die mobilen Komposttoiletten, Fäkalienbehälter, Pissoirs und Zubehör (Handwaschbecken, Streumaterial, Toilettenpapier, Müllbehälter, etc.), sowie für sämtliche von EcoToiletten angebotenen Serviceleistungen. Sie gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Verwendet der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind diese nur insoweit wirksam, als sie diesen AGB nicht widersprechen oder durch EcoToiletten schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn er ihnen zunächst widersprochen hat, durch Annahme der Leistungen an.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass Ihnen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.2 Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in der Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2.3 Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Angebote, Vertragsinhalt, geschuldeter Mietgegenstand
3.1 Die Angebote von EcoToiletten sind unverbindlich. Angaben über den Mietgegenstand, beispielsweise in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sowie über technische Leistungen, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit sind ungefähre Angaben. Sie werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch EcoToiletten Vertragsbestandteil.
3.2 EcoToiletten behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen als des angebotenen Mietgegenstandes vor, falls der andere Mietgegenstand für den durch den Kunden beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet und dem Kunden zumutbar ist.
3.3 Eine Haftung von EcoToiletten kommt nur in Betracht, wenn der vom Kunden beabsichtigte Verwendungszweck nicht erreichbar oder die Tauglichkeit des Mietgegenstandes zur konkreten Nutzung beeinträchtigt ist
4. Mietgegenstand
4.1 Der Kunde verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des abgeschlossenen Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln sowie ihm bekannt gemachte Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen auszuführen.
4.3 EcoToiletten ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu sichern. Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Mietgegenstandes trägt der Kunde. Im Falle des Eintretens eines dieser Ereignisse hat der Kunde EcoToiletten unverzüglich und auch dann zu unterrichten, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat.
4.5 Der Mietgegenstand ist an dem zwischen dem Kunden und EcoToiletten vereinbarten Standort aufzustellen. Der Kunde haftet für die Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des Standorts. Im Falle der Toilettenvermietung bedarf die Verbringung des Mietgegenstandes an einen neuen Einsatzort der Zustimmung von EcoToiletten. Der neue Standort ist mitzuteilen.
4.6 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.
4.7 Sollten Dritte den Mietgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, EcoToiletten durch Einschreiben/Rückschein innerhalb von spätestens 3 Tagen zu benachrichtigen, vorab den oder die Dritten auf das Eigentum von EcoToiletten schriftlich hinzuweisen und diesen Hinweis EcoToiletten innerhalb gleicher Frist zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, EcoToiletten sämtliche Kosten zur Wiedererlangung zu ersetzen und auf Verlangen für die Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu zahlen.
4.8 Im Falle der Toilettenvermietung wird der Entsorgungsservice individuell vereinbart, wobei der Zeitpunkt der Leistung von EcoToiletten festgelegt wird. Der Kunde ist verpflichtet, einen Zugang für die Anlieferung mit einem Transporter zu gewährleisten, wobei die Bedingungen dafür vorab individuell geklärt werden. Ist der Zugang nicht sichergestellt, gilt die Leistung seitens EcoToiletten als erbracht. Beanstandungen der Serviceleistung sind unverzüglich anzuzeigen.
4.9 Der Kunde trägt nach individueller vertraglicher Vereinbarung die Kosten für den Transport und Ladung des Mietgegenstandes als auch für den Entsorgungsservice.
5. An- und Rücklieferung
5.1 Sofern der Kunde die An- und/oder Rücklieferung des Mietgegenstands selbst vornimmt, ist er für die fachmännische Ausführung verantwortlich und er haftet EcoToiletten für den von ihm zu vertretenden Verlust oder die Beschädigung des Mietgegenstands bei der An- und/oder Rücklieferung. Bei fehlender Bekanntgabe des Lieferortes durch den Kunden gerät der Kunde mit Meldung der Versandbereitschaft durch EcoToiletten in Annahmeverzug, es sei denn, der Kunde holt den Mietgegenstand rechtzeitig zum vereinbarten Mietbeginn selbst ab.
EcoToiletten haftet nicht für verspätete Anlieferung oder Abholung der Gegenstände durch ein von dem Kunden beauftragtes Transportunternehmen. Ist das Transportunternehmen durch EcoToiletten beauftragt, haftet EcoToiletten für eine verspätete Anlieferung oder Abholung der Gegenstände.
5.2 Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde für ordnungsgemäßes und fachmännisches Abladen bei Anlieferung zu sorgen. Anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn die Ab- und Aufladung durch oder im Auftrag von EcoToiletten vorgenommen worden ist.
6. Reinigungsservice und sonstige Dienstleistungen
Gegenstand der von EcoToiletten geschuldeten Leistungen ist im Zweifel das in der Auftragsbestätigung enthaltene Leistungsverzeichnis von EcoToiletten. Über das Leistungsverzeichnis hinaus gehende (auch aus fachlichem Ermessen notwendige) Dienstleistungen werden gesondert berechnet. Die Gestellung von notwendigen Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln erfolgt durch EcoToiletten.
Versorgungsanschlüsse (Strom etc.), geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten für Mitarbeiter sowie Lagermöglichkeiten für Geräte werden seitens des Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt, falls dies von Nöten seien sollte.
7. Rügepflicht und Mängelhaftung
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen und ggf. sofort zu rügen. Mit beanstandungsfreier Empfangsannahme erkennt der Kunde den Mietgegenstand als mangelfrei und betriebsbereit an.
7.2 Während der Mietzeit auftretende Mängel sind EcoToiletten unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Kunde zu vertreten hat, werden auf seine Kosten beseitigt. Ein Mietminderungsrecht steht dem Kunden hinsichtlich der letztgenannten Mängel nicht zu.
7.3. Der Kunde kann durch folgende Fehlleistungen von EcoToiletten einen Anspruch auf Rückzahlung stellen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen, mindestens 14 Kalendertage nach Ende des Mietzeitraumes:
- Die Servicestunden wurden konkret im Vertrag festgesetzt auf eine halbe Stunde. Für jede Servicestunde wird im Angebot ein fester Satz festgelegt (in der Regel 15€). Sollte der Service während der Veranstaltung für einige Stunden ausfallen, kann der Betrag in halben Stunden zurückgefordert werden. Dies gilt auch wenn dies auf einzelne Standorte auf einem Event zutrifft und im Vorfeld genaue Betreuungszeiten für die unterschiedlichen Standorte ausgemacht worden sind.
- Beispiel: Sollte der Standort an Bühne 1 von 14-15:30 Uhr entgegen vorheriger Absprache nicht betreut werden, könnten 22,50€ zurückgefordert werden.
- Für einen verspäteten Aufbau kann ebenfalls auf Stundenbasis ein Betrag zurückgefordert werden. So gilt der Aufbau als fertig, sobald die Toiletten vollständig aufgebaut und mit einem Fäkalientank ausgestattet worden sind. Der Lieferzeitpunkt bestimmt sich nach dem spätmöglichem Aufbautermin, welcher vom Kunden angegeben wird. Die Rückforderung bezieht sich prozentual auf den ausgewiesenen Posten für “Miete EcoToilette”.
- 1h Verspätung - 5%
- 2-5h Verspätung - 10%
- mehr als 5h Verspätung - 20%
- Beim Abbau gilt die Regelung Analog zur Regelung #2 für den Aufbau.
- Liefert EcoToiletten einen im Angebot aufgelisteten Mietgegenstand nicht oder ist dieser nicht benutzbar, so kann der Geldbetrag eingefordert werden. Diese Regelung gilt nicht wenn durch den Kunden vereinbarte und nötige Infrastruktur nicht bereitgestellt werden kann (Beispiel: Handwaschstation ohne Wasseranschluss).
7.4 Über Mietminderungsansprüche bei von EcoToiletten anerkannten Mängeln hinaus und soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Insbesondere haftet EcoToiletten nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, die durch Mängel des Mietgegenstandes verursacht werden.
8. Haftungsbegrenzungen
8.1 EcoToiletten haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von EcoToiletten oder derjenigen des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EcoToiletten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet EcoToiletten nur nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von EcoToiletten ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
8.2 Die Haftung durch den Mietgegenstand verursachter Schäden an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i.S.d. Ziff. 8 Abs.1 Satz 2 gehaftet wird.
8.3 Die Regelungen von Ziff. 8 Abs. 1 und Abs. 2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
8.4 Jegliche sonstige Haftung von EcoToiletten ist ausgeschlossen.
8.5 Soweit es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen handelt, ist dieser verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern, und EcoToiletten den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.
9. Dauer des Mietverhältnisses/Kündigung/Abholungs-Avisierung
9.1 Die Mietzeit beginnt zu dem vereinbarten Datum; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern der Mietgegenstand durch Umstände, die EcoToiletten zu vertreten hat, zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird.
9.2 Die Mietzeit endet mit dem vereinbarten Termin. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, beträgt die Kündigungsfrist im Falle der Vermietung von mobilen Komposttoiletten 2 Wochen.
9.3 Im Falle der Inanspruchnahme des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit oder für den Fall, dass EcoToiletten die Abholung des Mietgegenstands wegen dem Kunden zurechenbaren Verschuldens nicht möglich ist, besteht der Anspruch auf Mietzinszahlung fort.
10. Rückgabe des Mietgegenstandes, Gefahrtragung
10.1 Die vorzeitige Rückgabe von Mietgegenständen befreit den Kunden nicht von den vertraglichen Pflichten.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichen etwaigen Zubehörs fristgemäß, in ordnungsmäßigem Zustand und gesäubert zurückzugeben. Im Falle der Toilettenvermietung ist die Rückgabe im benutzten Zustande gestattet. Etwaige vom Kunden in den Mietgegenstand eingebrachte Gegenstände hat der Kunde vor Rückgabe zu entfernen, anderenfalls ist EcoToiletten berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
10.3 Werden bei der Rückgabe von dem Kunden zu vertretende Schäden oder die Wartungsbedürftigkeit des Mietgegenstandes festgestellt, ist der Kunde verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen.
10.4 Sofern EcoToiletten die Abholung des Mietgegenstandes bei dem Kunden schuldet, erfolgt diese binnen 14 Tagen nach Vertragsbeendigung.
10.5 Der Nachweis ordnungsgemäßer Rückgabe obliegt dem Kunden, soweit nicht EcoToiletten die Abholung schuldet.
11. Mietzins/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung etc.
11.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
11.2 Im Falle der Toilettenvermietung erfolgt die Abrechnung in der Regel zweiwöchentlich vorschüssig. Dabei zählt jede begonnene Woche als volle Woche. Die Ausnahme bilden hier Sonderregelungen auf Angebot und Rechnung.
11.3 Die Aufrechnung von Entgelten ist ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Zurückbehaltung von Entgelten ist ausgeschlossen, soweit das Zurückbehaltungsrecht nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist stehen EcoToiletten ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, falls es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen handelt, und von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, falls es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.
11.5 Ist der Kunde mehr als 14 Tage im Verzug, hat EcoToiletten das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
11.6 Für jede Mahnung wird eine Verwaltungsgebühr von € 5,-- vereinbart. Der Kunde ist berechtigt, geringere Verwaltungskosten für die Mahnung nachzuweisen.
11.7 Auf eine bestehende Bonusvereinbarung wird hingewiesen.
12. Sicherungsrechte des Vermieters, Forderungsabtretungen
Der Kunde tritt mit Unterzeichnung des Mietvertrages sicherungshalber in Höhe der gegenwärtigen und künftigen Forderungen von EcoToiletten sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen und Leistungsansprüche gegen seinen Versicherer (soweit dies nach den Bedingungen seines Versicherers zulässig ist) sowie sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen seine Auftraggeber hinsichtlich derjenigen Leistungen des Kunden ab, zu deren Erbringung der Mietgegenstand eingesetzt wird. EcoToiletten nimmt die Abtretung an und verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die Forderungsabtretung gegenüber dem oder den Drittschuldner/n so lange nicht offenzulegen, wie der Kunde sich nicht in Verzug befindet oder das Mietverhältnis nicht aus wichtigem Grund gekündigt ist.
13. Kündigung aus wichtigem Grund durch die Vertragsparteien
13.1 Beide Vertragsparteien sind zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grunde berechtigt, falls die jeweils andere Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen so erheblich verletzt, dass der jeweils anderen Partei die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
13.2 Ein wichtiger Kündigungsgrund für EcoToiletten liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde mit der Zahlung eines Betrages, der mindestens zwei Entgeltleistungen entspricht, in Verzug ist,
- Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden durchgeführt werden,
- bei dem Kunden in Sinne der §§ 17 ff. Insolvenzordnung Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt
- der Kunde den Mietgegenstand trotz Abmahnung durch den Vermieter in technisch schädigender Weise oder sonstiger erheblich vertragswidriger Weise benutzt,
- der Kunde den Mietgegenstand unbefugt Dritten überlässt oder an einen vertraglich nicht vereinbarten Ort verbringt.
14. Eigentumsvorbehalt
Wird der Mietgegenstand während oder im Anschluss an die Mietzeit vom Kunden käuflich erworben, so bleibt der Mietgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Kaufpreisforderungen einschließlich aller in einem engen Zusammenhang mit den Kaufpreisforderungen stehenden Forderungen von EcoToiletten Eigentum. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, bleibt der Mietgegenstand darüber hinaus solange im Eigentum von EcoToiletten, bis sämtliche weiteren Miet- und sonstigen Forderungen von EcoToiletten aus der Geschäftsbeziehung mit diesem Kunden vollständig erfüllt sind. Auf Verlangen des Kunden wird EcoToiletten die Sicherheiten insoweit freigeben, als der Wert der Sicherheiten (gemessen am kurzfristigen freihändigen Verkauf) die Forderungen von EcoToiletten nachhaltig um mehr als 15 % übersteigt.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1 Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit es sich bei der ganz- oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Regelung um eine Individualvereinbarung handelt, soll diese durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen im Rahmen des rechtlich Zulässigen möglichst nahe kommt. Im Übrigen gilt § 306 BGB.
15.3 Als Privatperson sind Sie ab 01.08.2004 dazu verpflichtet, diese Rechnung und den Zahlungsbeleg (Kontoauszug) 2 Jahre aufzubewahren.
16. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Daten über seine Person und über das Vertragsverhältnis maßgebliche Umstände bei EcoToiletten gespeichert, geändert und/oder gelöscht und erforderlichenfalls, soweit nicht anders offenkundig die Interessen des Kunden verletzt werden, an Dritte zur ordnungsgemäßen Bearbeitung übermittelt werden (Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz).
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit die Vertragsparteien Kaufleute sind – der Sitz von EcoToiletten. EcoToiletten ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.